Aufsichtspflicht
Aufsichtspflicht ist der einzige Teil der Elterlichen Sorge, der übertragen werden kann und hat das Ziel, dass die anvertrauten Minderjährigen nicht zu Schaden kommen, bzw. niemandem Schaden zufügen. Als Gruppenleiter/Gruppenleiterin bekommst Du die Aufsichtspflicht oft auch stillschweigend, sie beginnt mit dem Ankommen und endet wenn ein Kind nach der Gruppenstunde/Veranstaltung wieder geht.
Um Deiner Aufsichtspflicht nachzukommen, solltest Du:
- Dich selbst gut über die zu beaufsichtigenden Personen informieren (z.B. mögliche Allergien, Krankheiten, Schwimmer/Nichtschwimmer, Medikamenteneinnahme, sorgeberechtigte Personen....)
- die zu beaufsichtigenden Personen vorsorglich belehren und mahnen (Regel vor der Veranstaltung erklären und immer wieder daran erinnern)
- Anordnungen, Gebote und Verbote aussprechen
- Überprüfen, ob Deinen Anordnungen Folge geleistet wird, oder ob ein anderer „Blödsinn“ gemacht wird
- Gegebenen Falls eingreifen und Konsequenzen ergreifen
Des Weiteren ist sinnvoll:
Die Eltern über Beginn und Ende der Gruppenstunde informieren, rechtzeitig zur Gruppenstunde da sein (15 Minuten vorher), so lange dableiben, bis alle Kinder abgeholt sind, sofern sich Änderungen der Zeiten ergeben, die Kinder informieren,
- Sollte ein Kind schon längere Zeit nicht mehr zu den Gruppenstunden kommen, empfiehlt sich ein Anruf um nach dem Grund zu fragen. Es gab schon Kinder, die bei den Eltern angaben zur Gruppenstunde zu gehen, sich dann aber anderweitig mit Freunden trafen (in solch einem Fall besteht aber keine Aufsichtspflicht für Euch)
Für den Hin- und Rückweg von zu Hause zur Gruppenstunde besteht keine Aufsichtspflicht
- Bei Ferienfahrten, Wochenenden... besteht rund um die Uhr Aufsichtspflicht. Allerdings benötigt auch ein Gruppenleiter/eine Gruppenleiterin Schlaf. Für diese Zeit ruht die Aufsichtspflicht, wenn sich der Gruppenleiter/ die Gruppenleiterin vorher davon überzeugt hat, dass alle Kinder schlafen. Dies bedeutet aber auch, dass immer mindestens einer der LeiterInnen nüchtern sein sollte, um noch zum nächsten Arzt fahren zu können... Sobald man von einem verdächtigen Geräusch geweckt wird besteht die Aufsichtspflicht wieder voll. Die Aufsichtspflicht endet für die LeiterInnen, wenn der Minderjährige nach der Freizeit wieder seinen Eltern übergeben wird.

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