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Kurzinfos

Rechte und Pflichten

Merke:

  1. Nicht wissen, schützt nicht vor Strafe!
  2. Du darfst als Gruppenleiter/Gruppenleiterin nicht die Angst haben, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, denn auch Gerichte sind durchaus in der Lage, die pädagogische Praxis zu erfassen und zu berücksichtigen!
  3. Bewährt haben sich: 
  • Mach Dir bei der Planung und Organisation auch rechtliche Gedanken
  • Behalte bei der Durchführung Deinen gesunden Menschenverstand und ein gutes Verantwortungsbewusstsein
  • Du solltest immer wissen, wer sich wann wo mit wem aufhält!

 

Aufsichtspflicht

Sexualstrafrecht

Jugendschutzgesetz