Jugendschutzgesetz

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Alkohol und Rauchen

  • Branntwein oder branntweinhaltige Getränke (Schnaps, Whiskey...) (Vorsicht bei Mixgetränken- sie können Branntwein enthalten (Smirnoff etc.)) und Lebensmittel (z.B. Mon Cheri...) dürfen an Kinder und Jugendliche nicht abgegeben werden und Ihr Konsum darf nicht erlaubt werden!!!
  • Dasselbe gilt für die Abgabe anderer alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 (Bier, Radler, Wein...)
  • Kinder und Jugendliche unter 18Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Außerdem dürfen Ihnen keine Zigaretten verkauft werden.

Kino und Filmveranstaltungen:

  • Kinder und Jugendliche dürfen auch in Begleitung Erwachsener im Kino nur Filme sehen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für ihre Altersgruppe freigegeben wurden.


Die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person ist notwendig bei

  • Kindern unter 6 Jahren,
  • bei Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorstellung nach 20 Uhr beendet ist.
  • bei Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist.
  • bei Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorstellung nach 24 Uhr beendet ist.


In Begleitung der Eltern (Personensorgeberechtigten) dürfen Kinder ab sechs auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren frei sind

  • Die Beschränkungen müssen auch bei Kinderfilmtagen und Jugendgruppen...eingehalten werden!!!!


Computerspiele

  • Computerspiele dürfen nur entsprechend der Altersfreigabe verkauft und gespielt werden.
  • Dies gilt auch für LAN-Partys etc. im Jugendraum


Gruppenleiter/Gruppenleiterinnen und Alkohol

  • Jugendleiter/Jugendleiterinnen sind Vorbilder für Jugendliche, deshalb dürfen bestimmte Dinge unter keinen Umständen vorkommen.


Mögliche Regeln

  • Jugendleiter/Jugendleiterinnen dürfen erst Alkohol konsumieren, wenn alle TeilnehmerInnen im Bett sind.
  • Die Jugendleiter/Jugendleiterinnen kommen morgens aus dem Bett
  • Ein Leiter verzichtet auf Alkohol, um bei einem Notfall zum Arzt fahren zu können
  • Die Jugendleiter/Jugendleiterinnen sind voll für die Kinder da
  • Es wird in Maßen getrunken
  • keine Saufgelage während der Freizeit
  • keine Bierfahne wird über den Platz getragen
  • BesucherInnen mit alkoholischen Getränken sind nicht erwünscht