Grundsätze und Tätigkeitsbereiche

Nach der Anerkennung

Anerkannte Kriegsdienstverweigerer sind zu einem Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr (=Zivildienst) verpflichtet. Dieser ist vor allem im sozial-pflegerischen Bereich abzuleisten (in Altenheimen, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, als Mobiler Sozialer Hilfsdienst oder in der Individuellen Schwerstbehindertenhilfe). Es gibt aber auch Stellen in anderen Bereichen, z. .B. im Umweltschutz, als Hausmeister oder Kraftfahrer.

Wehrdienstleistende Soldaten werden mit ihrer Anerkennung als KDVer in Zivildienstleistende umgewandelt und müssen ab diesem Zeitpunkt die restliche Zeit zum derzeit 10-monatigen Zivildienst abdienen.

Wo Zivildienst leisten

Die Einberufung erfolgt durch das Bundesamt für Zivildienst (BAZ). Dort ist eine Liste der unterschiedlichen Verwaltungsstellen für den Zivildienst erhältlich bzw. man bekommt diese Liste mit dem Anerkennungsschreiben zugeschickt.Wer die Einberufung nicht dem Zufall überlassen will, sollte sich an eine der anerkannten Trägerorganisationen wenden.
Um dann auch auf die Zivildienststelle eigener Wahl einberufen zu werden, empfiehlt es sich, möglichst gleich nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer eine Zivildienststelle zu suchen. Von der Zivildienststelle wird ein entsprechender Einberufungsvorschlag über die Verwaltungsstelle an das BAZ gerichtet.

Informationen über Zivildienststellen der verschiedensten Träger im Gebiet der Diözese Bamberg (von Ansbach bis Hof, von Nürnberg bis Würzburg) gibt es auch beim Referat KDV-Beratung/ZDL-Seelsorge.

FSJ/FÖJ

Nach § 14c des Zivildienstgesetzes können seit 1. August 2002 anerkannte Kriegsdienstverweiger anstelle des Zivildienstes auch ein freiwiliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Dazu soll es eigene FSJ-/FÖJ-Plätze geben. Aufgrund der neuen Entwicklung gibt es noch kaum Träger, die dieses neue Angebot machen.

Anfragen sind derzeit an die Landesstelle für kath. Jugendarbeit in München zu richten:

Landesstelle für kath. Jugendarbeit
Landwehrstr. 68
80336 München
Tel.: 089/532931-0

Probleme im Zivildienst

Viele rechtliche Fragen (von der Arbeitszeit bis zum Sold) sind mit dem Zivildienst verknüpft. Aber auch Konflikte und persönliche Probleme, bis hin zu Krisen, können im Rahmen der neuen und oft ungewohnten Arbeitsfelder entstehen.

Die Zivildienstseelsorge steht für alle Fragen, die sich aus dem Zivildienst ergeben, jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung! Auf Anfrage ist ein Besuch in der Dienststelle gerne möglich!