Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter

Unter Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter versteht man Bildungsmaßnahmen zur Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung von MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit (i.d.Regel mindestens 15 Jahre alt). Zuschüsse gewährt der Bayerische Jugendring

Informationen und aktuelle Anträge zum Download stellt der BDKJ-Landesverband Bayern hier zur Verfügung. Bei eventuellen Fragen stehen BDKJ-Diözesanvorsitzende Tina Muck und EJA-Geschäftsführerin Helga König zur Verfügung.